Regelmäßige Vorsorgemaßnahmen tragen maßgeblich zur Gesunderhaltung Ihres Körpers bei.

Krebsfrüherkennung ist in jedem
Alter lebenswichtig!

Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:

Von Beginn des 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sog. Zyotest ) von der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundskanal sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung.

Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgen das Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten.

Von Beginn des 50. Lebensjahres gehören noch die digitale Untersuchung des Enddarms sowie ein Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl zur Krebsvorsorgeuntersuchung.

Weitere sinnvolle Untersuchungen, die zu einer höheren Sicherheit führen, können sein:
Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs ist nicht tastbar.
Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung können oftmals Veränderungen in diesen Organen schon frühzeitig sichtbar gemacht werden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, vor dem 50. Lebensjahr einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl und/oder eine Testung auf HPV durchführen zu lassen.

Dieses Plus an Leistungen optimiert Ihre Vorsorge.

Bitte entscheiden Sie, ob und welche ausschließlich privat zu erstattende sinnvollen Zusatz – Screening – Untersuchungen bzw. vorbeugenden Untersuchungs – bzw. Behandlungsmaßnahmen Sie in Anspruch nehmen möchten.

Informationen im Film

Weitere Informationen

Radio-Interview mit Dr. Schröter